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Staatliche Unterstützung

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Hartz IV) die Rechtskosten nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit staatliche Unterstützung durch Beantragung von Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Die benötigten Antragsformulare habe ich in meiner Kanzlei vorrätig.
Ob diese Möglichkeit in Ihrem Einzelfall besteht, kann ich vorab auf Grundlage der notwendigen Unterlagen in meiner Kanzlei berechnen.

1. Beratungshilfe:
Die Rechtsantrags- und Beratungshilfestelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts kann Ihnen einen sogenannten Berechtigungsschein nach Vorlage und Prüfung ausstellen. Mit diesem Berechtigungsschein können Sie- unter Zuzahlung von 15 EUR -einen Anwalt Ihrer Wahl für eine Beratung aufsuchen. 

Auch ein außergerichtliches, schriftliches Tätigwerden des Anwalts ist von dem Beratungshilfeschein abgedeckt. Es fallen keine weiteren Gebühren für Sie an. Möchten Sie ganz genaue Angaben zum Thema Beratungshilfe nachlesen, finden Sie diese unter folgendem Link:
http://www2.mjv.rlp.de/Gerichte/Ordentliche-Gerichte/Amtsgerichte/Koblenz/Beratungshilfe/

Welches Gericht für Sie zuständig ist, können Sie hier herausfinden:
http://zustaendiges-gericht.de/

2. Prozesskostenhilfe
Möchten Sie als Kläger ein gerichtliches Verfahren führen oder müssen als Beklagter vertreten werden gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
In einem eigenen gerichtlichen Antragsverfahren prüft das zuständige Gericht bzw. ein Richter anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse UND im Hinblick auf die Erfolgsaussichten, ob und in welcher Höhe Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt werden kann.

Die Prozesskostenhilfe erstreckt sich auf Ihre Anwalts- und alle anfallenden Gerichtskosten, nicht jedoch auf den gegnerischen Anwalt im Falle des Unterliegens. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe kann dabei vollständig oder gegen eine monatliche Rate an die Justizkasse gewährt werden, wobei Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse in den kommenden 4 Jahren überprüft werden.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Personalausweis (statt des Personalausweises kann auch der Reisepass mitgebracht werden, dann ist jedoch zusätzlich die Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt bzw. vom Bürgeramt notwendig, um zu überprüfen, ob Sie tatsächlich in der Stadt bzw. in dem Bezirk wohnen, in dem Sie das Amtsgericht aufsuchen)
  • Einkommensnachweise (Hartz IV Bescheid, Rentenbescheid, Verdienstnachweis wie beispielsweise Lohnabrechnung, Lohnbescheinigung oder Einkommensteuerbescheid, BaFöG-Bescheid)
  • Nachweise über Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen (Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, Stromabrechnung, Ratenzahlungsvereinbarungen, Kinderbetreuungskosten etc.)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem bzw. die Klageschrift