Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine gültige Rechtschutzversicherung verfügen, kann Ihnen das erhebliche Kosten sparen.
Als Anwalt kann ich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nur empfehlen, denn die Kosten eines Rechtsstreits können sich schnell summieren. Eine Rechtsschutzversicherung trägt nach erteilter Deckungszusage die –bis auf eine evtl. mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung- gesamten Gebühren des Anwalts und des Gerichts. Im Falle des Unterliegens auch die des gegnerischen Anwalts. Sie hingegen müssen, bis auf den Betrag der Selbstbeteiligung, nichts bezahlen.
Die erforderliche Deckungszusage können Sie generell selbst einholen. Hierfür rufen Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, schildern grob den Sachverhalt und erhalten anschließend eine sogenannte Schadennummer, sofern das betreffende Rechtsgebiet von Ihrem Versicherungsvertrag erfasst ist. Dies ist der Fall, wenn sie bei Vertragsabschluss das betreffende Rechtsgebiet (Baustein) mitversichert haben.
Bei diesem Anruf können Sie sich auch gleichzeitig über Ihre Selbstbeteiligung informieren.
Gerne kann ich die Einholung der Deckungszusage übernehmen, sofern Sie mir die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Sollte es dabei nicht zu Unstimmigkeiten mit der Versicherung kommen, fällt hierfür lediglich eine Servicepauschale von 25 EUR zzgl. 19% MwSt. für Sie an. Da die Einholung der Deckungszusagen durch den von Ihnen beauftragten Anwalt nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird, müssen Sie die Servicepauschale selbst bezahlen.