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Kosten allgemein

Für die Mandanten spielt die Frage nach den Kosten eine zentrale Rolle.

Daher möchte ich diesem Thema mit Transparenz begegnen und Ihnen hier einen ersten Überblick geben, welche Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Anwaltskanzlei ILGAR bestehen und welche Kosten damit verbunden sein können.

Erste Kontaktaufnahme (kostenlos)

Eine sogenannte Erstanfrage ist kostenlos. Sie erfolgt regelmäßig per Email über das unter der Rubrik Kontakt eingefügte Kontaktformular. Alternativ können Sie auch in der Kanzlei anrufen. Die Sekretärin notiert die Angaben, welche für Kostenkalkulation notwendig ist und wir informieren Sie telefonisch, per Email oder Anruf.
Hierzu schildern Sie grob Ihre Angelegenheit (Rechtsgebiet, Stichpunkte und Ihre Daten). Anschließend erhalten Sie zeitnah (24h) eine Antwort, ob ich Ihnen helfen kann und welche Kosten dabei entstehen würden. Sofern verschiedene Beratungsvarianten in Betracht kommen (z.B. Telefonberatung, Onlineberatung oder Persönlicher Termin), liste ich die verschiedenen Gebühren separat auf, zwischen denen Sie letztlich wählen können.

Persönliches Beratungsgespräch ohne weitere Tätigkeit 89,00 EUR inkl. 19% MwSt (74,79 € netto + 14,21 MwSt. je ANGEFANGENE 30 Minuten)

Bei einem persönlichen Beratungsgespräch wird der Zeitaufwand vergütet. Diesen stelle ich mit 89,00 EUR inkl. 19% MwSt (74,79 € netto + 14,21 MwSt.) je begonnene 30 Minuten in Rechnung.
Die Termine werden individuell telefonisch oder per Email vereinbart.

Außergerichtliche Tätigkeiten (nach Streitwert oder Pauschalvereinbarung)

Außergerichtlich heißt, alle Tätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren stehen.
Streitwert:
Eine außergerichtliche Tätigkeit wird in der Regel auf Grundlage des sogenannten Streitwerts berechnet.
Der Streitwert ist regemäßig der Wert, um den gestritten wird. Nur bei bestimmten Angelegenheiten, z.B. im Miet- oder Arbeitsrecht werden bestimmte Streitwerte von Amts wegen vorgegeben.
Diese werde ich Ihnen nach Schilderung des Falles ausrechnen, damit Sie anschließend entscheiden können, ob Sie diese Summe in Ihre Angelegenheit investieren möchten.
Pauschale:
Weiterhin gibt es auch Tätigkeiten, die über eine Pauschale abgerechnet werden können. Diese fällt einmalig an und wird zuvor durch eine schriftliche Vergütungsvereinbarung festgelegt.

Gerichtliche Vertretung (ausschließlich nach Streitwert)

Bei einer gerichtlichen Vertretung richten sich die Kosten ausschließlich nach dem zugrundeliegenden Streitwert. Dabei gibt es verschiedene Gebührenpositionen:
a) Verfahrensgebühr
b) Terminsgebühr
c) Einigungsgebühr (im Falle eines Vergleichs)
Die genaue Berechnung hängt vom Einzelfall ab, wird Ihnen jedoch im Vorfeld von mir berechnet und erläutert.

Einzeltätigkeiten zum Festpreis (folgt in Kürze)

Bestimmte Tätigkeiten biete ich zum Festpreis an. Leistungspaket und Kosten siehe Preistafel. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt.