Finanzielle Bedrängnis und Engpass durch Außenstände?
Das muss heute nicht mehr sein!
Forderungseintreibung auch ohne Inkassounternehmen
Forderungen sollten rigoros durchgesetzt werden, um das eigene finanzielle Überleben zu sichern!!
Gewerbetreibende bedienen sich häufig eines Inkassounternehmens ohne zu wissen, dass die Kosten des Inkassobüros im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung nicht vom Gegner erstattet werden müssen.
Sollte ein Inkassounternehmen nicht zum Erfolg kommen, ist eine anschließende Vertretung durch einen Rechtsanwalt in der Regel unumgänglich. Kann der Rechtsanwalt den Anspruch letztlich erfolgreich durchsetzen, erhält der Gläubiger (also Sie!) die Kosten des Rechtsanwalts vom Gegner ersetzt, die Gebühren des zuvor beauftragten Inkassounternehmens müssen Sie hingegen selbst bezahlen! Hierdurch kommt es für Sie zu einer Kostenlast, die sich durch rechtzeitige Inanspruchnahme eines Anwalts vermeiden lässt.
Als Rechtsanwältin möchte ich Sie gerne unterstützen, Ihren Anspruch durchzusetzen. Ich kann Sie sowohl außergerichtlich als auch in einem gerichtlichen Verfahren vertreten. Unabhängig, ob Sie Privatperson oder Gewerbetreibender sind.
Zum Schluss noch einige wichtige Informationen zu diesem Themenkreis:
*Die Kosten für die Durchsetzung eines bestehenden, fälligen Anspruchs muss immer der Schuldner (Gegner) tragen!
*Auch ältere Forderungen gehen nicht verloren! Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre!